Referenzentscheidung: cc • N° 03-86.646 • 2004-12-15 • Entscheidung einsehen →
Stellen Sie sich vor: Sie sind Wohnungseigentümer in einer Residenz in Capbreton, am Lac Marin. Jedes Jahr steigen die Nebenkosten, aber der Verwalter erklärt nie, warum. Sie fordern die Abrechnungen an, er antwortet, alles sei in Ordnung. Doch eines Tages entdecken Sie, dass er der Gemeinschaft fiktive Leistungen in Rechnung gestellt oder versteckte Provisionen von den von ihm beauftragten Unternehmen kassiert hat. Was können Sie tun? Diese Frage hat der Kassationsgerichtshof in einem Urteil vom 15. Dezember 2004 entschieden und dabei an eine einfache, aber oft vergessene Regel erinnert: Der Verwalter muss als Beauftragter über alles, was er erhält, Rechenschaft ablegen und darf sich nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang vergüten lassen. Eine Entscheidung, die die Lage für Tausende von Wohnungseigentümergemeinschaften verändert, auch in den Landes und in Aquitanien.

