Entscheidungsreferenz: cc • Nr. 71-12.259 • 1972-11-03 • Entscheidung einsehen →
Stellen Sie sich vor: Sie sitzen am Steuer Ihres Autos in den Straßen von Château-Gontier. Sie nähern sich einer Kreuzung, die Ampel zeigt Grün für Sie. Plötzlich taucht von rechts ein Krankenwagen auf, mit heulender Sirene und blauem Blinklicht, und rammt Sie. Wer haftet? Sie, weil Sie ihn nicht gesehen haben? Der Fahrer des Krankenwagens, der bei Rot über die Kreuzung gefahren ist?
Diese Frage stellen sich jedes Jahr Hunderte von Eigentümern und Fahrern. Die Antwort ist nicht immer die, die man erwartet. Eine alte, aber immer noch aktuelle Entscheidung des Kassationsgerichtshofs vom 3. November 1972 gibt wertvolle Aufschlüsse.
In diesem Fall hörte ein Kleintransporter-Fahrer die zweitönige Sirene eines Feuerwehr-Krankenwagens nicht, obwohl diese bereits vor Erreichen der Kreuzung intensiv eingeschaltet war. Die Richter befanden, dass diese Unaufmerksamkeit ein Verschulden darstellte. Sie stellten jedoch auch fest, dass dieses Verschulden für den Fahrer des Krankenwagens unvorhersehbar war, der bei Rot fuhr und annahm, dass die anderen Verkehrsteilnehmer ihn gehört hatten. Wer zahlt also die Reparaturen? Analyse.
Der Sachverhalt: eine alltägliche Geschichte
Wir befinden uns in den 1970er Jahren. Herr X fährt mit seinem Kleintransporter durch eine Stadt in der Mayenne, vielleicht in der Nähe von Laval. Er fährt ruhig, der Motor läuft, vielleicht läuft das Radio. An einer Kreuzung nähert sich ein Krankenwagen des Brandschutzdienstes mit heulender zweitöniger Sirene. Er ist gerade bei Rot über die Kreuzung gefahren, wie es ihm die Straßenverkehrsordnung erlaubt (Artikel R. 413-17 des französischen Code de la route, der bevorrechtigten Fahrzeugen gestattet, bestimmte Regeln nicht zu beachten, sofern sie andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden). Aber Herr X sieht ihn nicht, hört ihn nicht. Warum? Weil parkende Fahrzeuge und andere an der roten Ampel haltende Fahrzeuge ihm die Sicht versperren. Und das Geräusch seines eigenen Kleintransporters, vielleicht ein lauter Dieselmotor, übertönt die Sirene.
Der Zusammenstoß ist unvermeidlich. Der Krankenwagen wird beschädigt, der Fahrer des Kleintransporters ebenfalls. Wer zahlt? Die Versicherung von Herrn X? Die des Krankenwagens? Die Gerichte werden eingeschaltet. In erster Instanz verurteilt das Strafgericht von Laval (da es strafrechtliche Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung gibt) Herrn X wegen mangelnder Kontrolle und Unaufmerksamkeit. Zivilrechtlich stellt sich jedoch die Frage des Ersatzes des Sachschadens. Hat der Fahrer des Krankenwagens ein Verschulden, weil er bei Rot über die Kreuzung fuhr, ohne sicherzustellen, dass die Fahrbahn frei war?
Der Fall gelangt bis zum Kassationsgerichtshof. Das oberste Gericht muss entscheiden: War die Unaufmerksamkeit des Kleintransporter-Fahrers ein Verschulden? Und war dieses Verschulden für den Fahrer des Krankenwagens unvorhersehbar, was diesen von jeder Haftung befreien würde?
Die Argumentation des Gerichts – entschlüsselt
Der Kassationsgerichtshof stützt sich in seinem Urteil vom 3. November 1972 auf die Grundsätze der zivilrechtlichen Haftung, insbesondere auf Artikel 1240 des Code civil (ehemals 1382). Dieser Artikel besagt, dass „jede Handlung eines Menschen, die einem anderen einen Schaden zufügt, denjenigen, durch dessen Verschulden sie eingetreten ist, zur Wiedergutmachung verpflichtet“. Mit anderen Worten: Wenn Sie ein Verschulden begehen und dieses Verschulden einen Schaden bei jemandem verursacht, müssen Sie das Opfer entschädigen.
Was aber ist ein Verschulden? Es ist ein Verhalten, das von dem abweicht, was eine vernünftige Person unter denselben Umständen getan hätte. Hier ist das Gericht der Ansicht, dass der Fahrer des Kleintransporters ein Verschulden durch Unaufmerksamkeit begangen hat. Warum? Weil er, obwohl sein Kleintransporter intensiv lief und Fahrzeuge die Sicht versperrten, aufmerksamer auf seine akustische Umgebung hätte sein müssen. Die Sirene des Krankenwagens war bereits vor Erreichen der Kreuzung eingeschaltet. Ein umsichtiger und aufmerksamer Fahrer hätte sie hören müssen. Der Kassationsgerichtshof bestätigt daher die Beurteilung der Tatsacheninstanz (Berufungsgericht), die ein Verschulden von Herrn X festgestellt hatte.
Damit nicht genug. Das Gericht fügt hinzu, dass dieses Verschulden für den Fahrer des Krankenwagens unvorhersehbar war. Dieser hatte seine Sirene eingeschaltet und war bei Rot gefahren; er durfte berechtigterweise annehmen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer ihn gehört hatten und ihn vorbeilassen würden. Er konnte nicht vorhersehen, dass ein Fahrer trotz des Lärms seines eigenen Fahrzeugs das akustische Signal nicht wahrnehmen würde. Folglich hat das Verschulden von Herrn X für den Fahrer des Krankenwagens einen unvorhersehbaren und unwiderstehlichen Charakter. Dies bedeutet, dass dieser kein Verschulden im Kausalzusammenhang mit dem Unfall begangen hat. Die Haftung des Krankenwagens wird daher ausgeschlossen, und Herr X muss die Unfallfolgen allein tragen.
Dieses Urteil ist wichtig, weil es daran erinnert, dass Fahrer bevorrechtigter Fahrzeuge nicht automatisch haften, wenn sie unter Ausnutzung ihrer Privilegien einen Unfall verursachen. Sie müssen zwar vorsichtig sein, können aber auf die Aufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer zählen. Wenn ein Autofahrer nicht die erforderliche Wachsamkeit an den Tag legt, wird sein Verschulden als alleinige Unfallursache angesehen.
Was das für Sie konkret ändert
Diese Entscheidung von 1972 hat direkte Auswirkungen auf den Alltag von Fahrern, ob sie nun einen Pkw, einen Kleintransporter oder sogar ein Motorrad besitzen. Hier ist, was Sie je nach Ihrer Situation daraus mitnehmen sollten.
Für Fahrer gewöhnlicher Fahrzeuge: Sie müssen auf die akustischen Signale von Einsatzfahrzeugen (Sirenen, Zweitonsignale) achten. Wenn Sie sie nicht hören, selbst aufgrund des Lärms Ihres eigenen Fahrzeugs, kann dies als Verschulden gewertet werden. Seien Sie besonders wachsam an Kreuzungen, auch wenn Sie Vorfahrt haben. Schalten Sie gegebenenfalls das Radio leiser oder öffnen Sie das Fenster, um besser zu hören.
Für Fahrer von Einsatzfahrzeugen: Sie sind nicht automatisch von der Haftung befreit, wenn Sie Sondersignale verwenden. Sie müssen dennoch vorsichtig sein und sicherstellen, dass andere Verkehrsteilnehmer Sie bemerkt haben. Wenn jedoch ein anderer Fahrer unaufmerksam ist und Sie dies nicht vorhersehen konnten, kann dessen Verschulden als alleinige Ursache angesehen werden, was Sie entlastet. Dennoch sollten Sie immer defensiv fahren und nicht blindlings auf Ihre Privilegien vertrauen.
Für Opfer von Unfällen mit Einsatzfahrzeugen: Wenn Sie in einen Unfall mit einem Einsatzfahrzeug verwickelt sind, prüfen Sie, ob der Fahrer des Einsatzfahrzeugs alle gebotene Sorgfalt walten ließ. Wenn er unvorsichtig war (z. B. zu schnell gefahren ist oder die Sondersignale nicht rechtzeitig eingeschaltet hat), kann seine Haftung in Betracht kommen. Wenn Sie jedoch unaufmerksam waren, kann Ihre eigene Haftung überwiegen. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, um Ihre Rechte zu klären.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dieses Urteil die Bedeutung der gegenseitigen Aufmerksamkeit im Straßenverkehr unterstreicht. Einsatzfahrzeuge haben Privilegien, aber sie müssen umsichtig fahren. Normale Fahrer müssen wachsam sein, insbesondere wenn sie Sondersignale hören. Im Zweifelsfall entscheiden die Gerichte auf der Grundlage der konkreten Umstände jedes Einzelfalls.

