Referenzentscheidung: cc • N° 87-10.706 • 1988-12-20 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Nach Feststellung, dass der Werkvertrag, aus dem in seinen verschiedenen Teilen die von den Bauherren gegen den Unternehmer geltend gemachte Forderung herrührte, vor dem Urteil lag, das das Insolvenzverfahren gegen diesen eröffnet hatte, hat ein Berufungsgericht zu Recht daraus abgeleitet, dass die Bauherren verpflichtet waren, sich dem Verfahren zur Prüfung der Forderungen zu unterwerfen, und nach Feststellung, dass sie dies nicht beachtet hatten, seine Entscheidung, ihre Anträge, soweit sie auf Zahlung von Geldbeträgen aufgrund von vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Forderungen gerichtet waren, für unzulässig zu erklären, rechtlich gerechtfertigt.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belegdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Planen Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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