Referenzentscheidung: cc • N° 08-12.920 • 2009-10-07 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Nachdem ein Berufungsgericht festgestellt hatte, dass das Vorhandensein von Asbest im Gebäude einen versteckten Mangel darstellte, konnte es, um den gegen den technischen Kontrolleur erhobenen Gewährleistungsanspruch des Verkäufers, der zur Zahlung der Sanierungskosten an den Käufer verurteilt worden war, zurückzuweisen, daraus ableiten, dass kein Kausalzusammenhang zwischen dem Verschulden des Kontrolleurs, der seine Aufgabe nicht erfüllt hatte, und dem Vorhandensein von Asbest im Gebäude besteht, für das allein der verkaufende Eigentümer im Rahmen der Gewährleistung für versteckte Mängel einzustehen hatte.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Fristen für Rechtsmittel strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belegdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
→ Termin für eine Beratung im Arbeitsrecht vereinbaren |
→ Alle unsere juristischen Artikel
