Referenzentscheidung : cc • N° 60-10.067 • 1965-01-11 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
IN AUSLEGUNG DES GEMEINSAMEN PARTEIWILLENS STELLTE DAS BERUFUNGSGERICHT FEST, DASS VOR DEM DEKRET VOM 30. SEPTEMBER 1953 VERMIETER UND MIETER EINES GEWERBEMIETVERTRAGS SICH EINIG WAREN, DIESEN NACH ZUSTELLUNG EINER KÜNDIGUNG ZU BEENDEN UND DURCH EINE VEREINBARUNG ÜBER VORÜBERGEHENDE NUTZUNG ZU ERSETZEN. ES KONNTE DAHER DIE ZWEIJÄHRIGE VERJÄHRUNG NACH ARTIKEL 33 DES GENANNTEN DEKRETS AUF DIE VOM VERMIETER NACH VERKÜNDUNG DES DEKRETS ERHOBENE RÄUMUNGSKLAGE FÜR UNANWENDBAR ERKLÄREN UND DER KLAGE STATTGEBEN, DA ES ZU RECHT ANERKANNTE, DASS DIESE VEREINBARUNG „VOLLKOMMEN GÜLTIG“ WAR, KEIN SPÄTERER TEXT ES ERLAUBTE, „EINE RECHTLICHE SITUATION ZU NICHTIGEN“, DER DER MIETER FREIWILLIG ZUGESTIMMT HATTE, UND WEGEN DER ART DER VEREINBARUNG, DIE NICHT DEM DEKRET VOM 30. SEPTEMBER 1953 UNTERLAG, KEINE BESTIMMUNG DIESES DEKRETS IM VORLIEGENDEN FALL VON DEN RICHTERN ANGEWANDT WERDEN KONNTE, DEREN ZUSTÄNDIGKEIT DER MIETER IM ÜBRIGEN NICHT BESTRITTEN HATTE.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Handeln Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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