Referenzentscheidung: cc • Nr. 75-14.743 • 1977-05-16 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie bedeutet.
Die Situation
Wer sich als Bauträger bezeichnet und als solcher gehandelt hat, kann sich der ihm gegenüber dem Bauherrn obliegenden Erfolgspflicht nicht allein mit der Begründung entziehen, dass er seine Tätigkeit als Geschäftsführer der Bauträgergesellschaft vor Fertigstellung des Bauvorhabens beendet hat.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Handeln Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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