Entscheidungsreferenz: cc • Nr. 81-95.013 • 1983-02-22 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Folgendes ändert sich für Sie.
Die Situation
Aus den Bestimmungen des Artikels L. 223-7 des Arbeitsgesetzbuchs (Code du travail) ergibt sich, dass der Zeitraum des Jahresurlaubs durch Tarifverträge festgelegt wird und in jedem Fall den Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Oktober eines jeden Jahres umfassen muss. Nur wenn kein Tarifvertrag besteht, wird dieser Zeitraum vom Arbeitgeber unter Bezugnahme auf die Gepflogenheiten und nach Anhörung der Personalvertreter und des Betriebsrats festgelegt. Ein Urteil, das einen Arbeitgeber wegen Verstoßes gegen die vorgenannte Vorschrift verurteilt, indem es ihm zur Last legt, ohne vorherige Anhörung der Personalvertreter das Datum des Urlaubsantritts der Arbeitnehmer innerhalb der gesetzlich festgelegten und oben genannten Grenzen im Rahmen des im Betrieb geltenden Tarifvertrags geändert zu haben, unterliegt der Kassation. Der Tarifvertrag erlaubte sowohl die Organisation des Urlaubs im Rotationsverfahren als auch die jährliche Schließung des Betriebs und ermöglichte den Abschluss besonderer Vereinbarungen zur Staffelung des Urlaubs.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belegdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Handeln Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
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📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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