Entscheidungsreferenz: cc • N° 16-17.769 • 2018-04-12 • Entscheidung einsehen →
Sie sind Eigentümer in Cholet und haben die Renovierung Ihres Gebäudes einem Architekten anvertraut, der auch die Rolle des Koordinators für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SPS) übernommen hat. Problem: Auf einer Baustelle muss der Koordinator unabhängig sein, ohne weitere Funktion. Der Kassationshof hat in einem Urteil vom 12. April 2018 entschieden: vollständiges Verbot, diese Funktion mit einer anderen zu kombinieren, sei es persönlich oder für die juristische Person, die ihn beschäftigt. Was riskieren Sie, wenn Sie dagegen verstoßen? Die Annullierung des Vertrags, Strafen und vor allem eine Gefährdung der Arbeitssicherheit. Analyse.
Der Sachverhalt: eine alltägliche Geschichte
Im Jahr 2010 unterzeichnet die SCI ASSET, Eigentümerin eines Gebäudes in Angers, einen Kaufvorvertrag mit Herrn X, einem Investor aus Beaupréau-en-Mauges. Die Immobilie soll saniert werden. Die SCI beauftragt ein Architekturbüro mit der Bauleitung, dessen Geschäftsführer, Herr Y, auch zum SPS-Koordinator ernannt wird. Die Baustelle beginnt, aber schnell treten Mängel auf: Risse, Abdichtungsprobleme. Herr X weigert sich, den notariellen Kaufvertrag zu unterzeichnen, da die Immobilie nicht vertragsgemäß sei. Die SCI verklagt ihn auf Zahlung des Kaufpreises und Schadensersatz.
Vor dem Tribunal de grande instance in Angers verteidigt sich Herr X mit dem Argument, dass der SPS-Koordinator nicht gleichzeitig Bauleiter und Koordinator sein könne. Das Gericht weist dies ab und entscheidet, dass die Ämterhäufung zu diesem Zeitpunkt nicht verboten war. Herr X legt Berufung ein. Das Berufungsgericht in Angers hebt das Urteil auf: Es erklärt den Vorvertrag für hinfällig und verurteilt die SCI zur Zahlung von 47.451,87 € an Herrn X. Die SCI legt Kassation ein, aber der Kassationshof weist die Beschwerde zurück und bestätigt das Verbot der Ämterhäufung. Fazit: Der Koordinator muss ein unabhängiger Dritter sein, ohne persönliches Interesse am Vorgang.
Die Begründung des Gerichts – im Detail
Der Kassationshof stützt sich auf Artikel L. 4532-4 des Arbeitsgesetzbuchs (dieser Text verpflichtet den Bauherrn, für jede Baustelle, auf der mehrere Unternehmen tätig sind, einen SPS-Koordinator zu bestellen). Aber er geht weiter: Er legt Artikel L. 4532-6 aus, der bestimmt, dass der Koordinator „seine Aufgabe in völliger Unabhängigkeit“ ausübt. Nach Auffassung des Gerichts ist diese Unabhängigkeit mit der Ausübung einer anderen Funktion auf derselben Baustelle unvereinbar, selbst wenn diese für die von ihm geleitete juristische Person erfolgt. Im vorliegenden Fall war Herr Y Geschäftsführer des Architekturbüros, das die Bauleitung übernahm: Er war Richter und Partei zugleich.
Die Richter weisen das Argument der SCI zurück, wonach die Ämterhäufung zulässig sei, wenn der Koordinator für die juristische Person handelt. Sie erinnern daran, dass die Funktion des Koordinators persönlich ist und nicht delegiert werden kann. Die Entscheidung bestätigt die frühere Rechtsprechung (Cass. crim., 12. März 2013, Nr. 11-85.344), erweitert sie jedoch, indem sie klarstellt, dass das Verbot auch für gesetzliche Vertreter gilt. Dies ist eine wesentliche Schutzmaßnahme für die Sicherheit der Arbeitnehmer.
Die Argumente von Herrn X waren einfach: Der Koordinator muss neutral sein, aber Herr Y hatte ein starkes Interesse daran, dass die Arbeiten schnell voranschreiten, um den Verkauf nicht zu verzögern. Die SCI entgegnete, dass der Koordinator in keinem Unterordnungsverhältnis zum Bauleiter stehe. Vergebens: Das Gericht ist der Ansicht, dass allein die Tatsache der Ämterhäufung einen potenziellen Interessenkonflikt schafft, der ausreicht, um das Verfahren zu beeinträchtigen.
Was das für Sie konkret bedeutet
Wenn Sie vermietender Eigentümer in Beaupréau-en-Mauges sind und eine Baustelle einem Unternehmer anvertrauen, der sich auch als SPS-Koordinator anbietet, riskieren Sie viel. Erstens kann der Kauf- oder Bauvertrag für nichtig erklärt werden, wenn die Ämterhäufung nachträglich entdeckt wird. Zweitens können Sie zu Schadensersatz wegen Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften verurteilt werden (Artikel L. 4741-1 des Arbeitsgesetzbuchs sieht eine Geldstrafe von 10.000 € pro Verstoß für natürliche Personen vor).
Für einen Käufer ist dies ein starkes Druckmittel: Wenn Sie feststellen, dass der Koordinator auch Bauleiter war, können Sie die Nichtigkeit des Verkaufs verlangen und Schadensersatz erhalten. Beispiel: Bei einer Baustelle von 300.000 € kann ein Mangel von 20.000 € dem Verkäufer auferlegt werden, wenn die Ämterhäufung nachgewiesen ist.
Für Fachleute (Architekten, Planungsbüros) gilt: Wenn Sie beide Aufgaben übernehmen, setzen Sie Ihre Berufshaftpflichtversicherung aufs Spiel. Die Versicherer können die Deckung des Schadens verweigern, wenn die Ämterhäufung festgestellt wird. Mein Rat: Wenn Sie in dieser Situation sind, überprüfen Sie sofort, ob Ihr SPS-Koordinator keine andere Funktion hat. Wenn doch, verlangen Sie unverzüglich seinen Austausch.
Vier Tipps, um solche Streitigkeiten zu vermeiden
- Überprüfen Sie die Qualifikationen und die Unabhängigkeit des SPS-Koordinators: Fordern Sie eine eidesstattliche Versicherung, dass er keine andere Funktion auf der Baustelle ausübt, und überprüfen Sie seine Eintragung in die Präfekturliste der Koordinatoren.
- Erstellen Sie einen separaten Koordinationsvertrag: Beauftragen Sie nicht dieselbe juristische Person mit der Koordinationsaufgabe wie mit der Bauleitung. Ziehen Sie einen externen spezialisierten Dienstleister hinzu.
- Verlangen Sie ein Baustellenorganigramm: Fordern Sie zu Beginn der Arbeiten ein Dokument mit allen Beteiligten und ihren Funktionen. Im Zweifelsfall konsultieren Sie einen Anwalt.
- Lassen Sie Ihre Baustelle von einem Dritten prüfen: Wenn Sie Bauherr sind, kann ein unabhängiger technischer Prüfer eine unzulässige Ämterhäufung erkennen, bevor es zu Problemen kommt.

