Referenzentscheidung: cc • N° 01-17.207 • 2003-03-12 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung bringt wichtige Klarheit für Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Bei Aufhebung des Verkaufs können die vom Erwerber gezahlten Werbe- und Umschreibungskosten nicht dem Verkäufer auferlegt werden, sofern sie gemäß Artikel 1961 Absatz 2 des Allgemeinen Steuergesetzbuchs (Code général des impôts) von der Steuerverwaltung erstattet werden können.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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