Referenzentscheidung: cc • N° 88-11.435 • 1989-05-31 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
In Ermangelung eines vertraglichen Bandes, das die Wohnungseigentümergemeinschaft mit den Bauunternehmern verbindet, ist ihre Klage gegen diese auf Schadensersatz wegen Baumängeln, die das Gebäude betreffen, auf der Grundlage der vertraglichen Haftung des allgemeinen Rechts unzulässig.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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