Referenzentscheidung: cc • Nr. 85-14.076 • 1987-03-10 • Entscheidung ansehen →
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Die Situation
Im Rahmen eines Tiermastvertrags, der einer landwirtschaftlichen Genossenschaft die Verpflichtung auferlegte, ihrem Mitglied Jungtiere zu liefern und ihm technische und gesundheitliche Unterstützung zu gewährleisten, und die gelieferten Tiere an einer Krankheit litten, die eine hohe Sterblichkeit verursachte, rechtfertigt das Berufungsgericht seine Entscheidung, der Genossenschaft eine Fahrlässigkeit zur Last zu legen, indem es feststellt, dass diese ihren beratenden Tierarzt nicht hinzugezogen hatte, der das tiergesundheitliche Zuchtprogramm aufstellen und dessen Durchführung insbesondere durch regelmäßige Besuche überwachen sollte, während der Zustand der Tiere, die Entwicklung der Erkrankung und die relative Unwirksamkeit der vom Techniker der Genossenschaft verschriebenen Behandlungen sowie das Ausmaß der Verluste das Eingreifen dieses beratenden Tierarztes erforderten.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie peinlich genau die gesetzlichen Rechtsbehelfsfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Korrespondenz)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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