Referenzentscheidung: cc • N° 07-20.706 • 2009-04-08 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Als faktischer Bauträger gilt die Gesellschaft, die das Projekt zur Restaurierung eines Gebäudes und dessen Aufteilung in Einheiten entwirft, die die Pläne der zu schaffenden Einheiten der von ihr verbreiteten Werbebroschüre beifügt, auf deren Grundlage die Erwerber, für die sie der einzige Ansprechpartner ist, die Käufe abschließen, die den Vermesser und den Architekten beauftragt und selbst den Antrag auf Erklärung der Veräußerungsabsicht stellt, obwohl sie nicht Eigentümerin des Gebäudes ist, die sich durch eine andere Gesellschaft beim Erwerb und Weiterverkauf des Gebäudes in Einheiten ersetzen lässt und die nach dem Weiterverkauf, der über diese Strohgesellschaft erfolgte, die Baugenehmigungen beantragt.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein.
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Korrespondenz).
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit.
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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