Entscheidungsreferenz: cc • Nr. 69-90.264 • 1970-02-11 • Entscheidung einsehen →
Sie sitzen am Steuer in Bayonne, in der Nähe des Place de la Liberté. Die Ampel wird für Sie grün. Sie fahren los. Plötzlich überfährt ein Polizeiauto mit heulenden Sirenen die rote Ampel und rammt Sie. Wer ist verantwortlich? Sie, weil Sie einem bevorrechtigten Fahrzeug nicht die Vorfahrt gewährt haben? Oder der Staat, weil der Fahrer einen Fehler gemacht hat?
Genau diese Frage hat der Kassationsgerichtshof 1970 entschieden. Eine Frage, die noch heute in Hendaye wie in Paris diskutiert wird. Denn die Polizei darf zwar von der Straßenverkehrsordnung abweichen, aber diese Abweichung ist kein Freibrief.
Das Urteil vom 11. Februar 1970 (Nr. 69-90.264) stellt ein einfaches, aber anspruchsvolles Prinzip auf: Bevorrechtigte Fahrzeuge dürfen bei Rot fahren, jedoch nur unter der Bedingung, dass sie die Vorsichtsregeln eingehalten haben. Klar gesagt: Sirene und Blaulicht entbinden sie nicht von der Pflicht zu prüfen, ob niemand kommt. Vollständige Erläuterung.
Der Sachverhalt: eine Geschichte, wie sie täglich passiert
Am 12. November 1966 um 18:30 Uhr eskortiert ein Polizeitransporter einen Geldtransport der SNCF durch die Straßen von Bayonne. Der Transporter, ausgestattet mit Sirene und Blaulicht, fährt in eine Kreuzung mit Ampeln. Die Ampel zeigt für ihn Rot. Er überfährt sie. Gleichzeitig überquert Herr X, ein Privatfahrer, die Kreuzung bei Grün. Der Zusammenstoß ist unvermeidlich. Herr X wird schwer verletzt. Sein Auto wird zerstört.
Herr X verklagt den Staat auf Schadensersatz. Er argumentiert, der Fahrer des Transporters habe einen Fehler begangen, indem er sich nicht vergewissert habe, dass die Straße frei sei. Der Staat verteidigt sich: Der Transporter war im dringenden Einsatz, angekündigt durch akustische und optische Signale, daher berechtigt, die rote Ampel zu überfahren. Das Verwaltungsgericht Pau gibt Herrn X recht. Der Staat legt Berufung ein. Das Verwaltungsberufungsgericht Bordeaux bestätigt. Der Staat legt Kassation ein.
Am 11. Februar 1970 weist der Kassationsgerichtshof die Kassation zurück. Er stellt fest, dass der Fahrer des Transporters, obwohl bevorrechtigt, hätte abbremsen und sich vergewissern müssen, dass Herr X ihn sieht. Da er dies nicht tat, beging er einen Fehler, der die Haftung des Staates begründet.
Die Argumentation des Gerichts – aufgeschlüsselt
Der Kassationsgerichtshof stützt sich auf Artikel 7 der Verordnung vom 22. Oktober 1963, der die Bedeutung der Ampeln regelt. Dieser Text bestimmt, dass Rotlicht das Passieren „unter allen Umständen“ verbietet. Das Gericht fügt jedoch eine Ausnahme hinzu: Polizeifahrzeuge, die durch akustische (Sirene) und optische (Blaulicht) Signale angekündigt werden, können von diesem Verbot abweichen, wenn ihr Einsatz dies erfordert. Achtung: Diese Ausnahme ist kein Freibrief zum Töten. Der Fahrer muss „die allgemeinen Vorsichtsregeln“ beachten.
Anders formuliert, stellt das Gericht ein Gleichgewicht zwischen zwei Erfordernissen her: einerseits der Notwendigkeit für die Ordnungskräfte, ihre Mission schnell zu erfüllen (Geldtransport, absolute Dringlichkeit); andererseits der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer. Der bevorrechtigte Fahrer muss sich daher vor dem Überfahren einer roten Ampel vergewissern, dass niemand die Kreuzung überquert. Tut er dies nicht, begründet sein Fehler die Haftung seines Arbeitgebers (des Staates).
In diesem Fall stellten die Richter fest, dass der Transporter mit hoher Geschwindigkeit fuhr, ohne an der Kreuzung abzubremsen. Der Fahrer überprüfte nicht, ob Herr X, der sichtbar war, losfahren würde. Der Fehler ist erwiesen. Das Gericht weist daher die Kassation des Staates zurück und bestätigt die Entschädigung von Herrn X.
Diese Entscheidung ist eine Bestätigung der früheren Rechtsprechung. Bereits 1956 hatte der Kassationsgerichtshof das Vorsichtsprinzip für bevorrechtigte Fahrzeuge aufgestellt (Urteil Dame veuve Truphemus). Das Urteil von 1970 bekräftigt dies nachdrücklich. Es handelt sich also nicht um eine Kehrtwende, sondern um eine nützliche Erinnerung.
Was das für Sie konkret ändert
Wenn Sie Opfer eines Unfalls mit einem bevorrechtigten Fahrzeug (Polizei, Krankenwagen, Feuerwehr) werden, merken Sie sich Folgendes: Die Vorfahrt entbindet sie nicht von ihrer Sorgfaltspflicht. Sie können Schadensersatz erhalten, wenn der Fahrer nicht die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat. Konkret wird der Staat (oder die beschäftigende Körperschaft) verurteilt, Sie für Ihre Schäden zu entschädigen: medizinische Kosten, Einkommensverluste, immaterielle Schäden usw.
Zahlenbeispiel: In Hendaye wird ein Fußgänger, der einen geschützten Fußgängerüberweg überquert, von einem Polizeiauto im Einsatz angefahren. Der Fahrer hatte die Sirene eingeschaltet, bremste aber nicht ab. Der verletzte Fußgänger hat 15.000 € medizinische Kosten und 6 Monate Arbeitsunfähigkeit. Er kann vom Staat die Erstattung seiner Kosten, eine Entschädigung für seine Schmerzen und den Lohnausfall verlangen. Das sind potenziell 30.000 bis 50.000 €.
Wenn Sie Fahrer eines bevorrechtigten Fahrzeugs sind, müssen Sie besonders wachsam sein. Bevor Sie eine rote Ampel überfahren, bremsen Sie ab, schauen Sie, hupen Sie gegebenenfalls. Verlassen Sie sich nicht nur auf Ihre Signale. Ein Unfall kann Ihre Karriere kosten und die Haftung Ihres Dienstes begründen.
Wenn Sie Fußgänger oder Autofahrer sind, wissen Sie, dass Sie nicht verpflichtet sind, einem bevorrechtigten Fahrzeug die Vorfahrt zu gewähren, das ohne eingeschaltete Signale kommt. Wenn das Fahrzeug seine Signale nicht nutzt, ist es nicht bevorrechtigt. Im Falle eines Unfalls liegt sein Fehler vollständig vor.
Vier Tipps zur Vermeidung solcher Streitigkeiten
- Für Fahrer bevorrechtigter Fahrzeuge: Bremsen Sie vor dem Überfahren einer roten Ampel unbedingt ab und vergewissern Sie sich, dass die Straße frei ist. Eine Sirene stoppt keine Autos. Ein einfacher Blick kann eine Tragödie verhindern.
- Für Privatfahrer: Wenn Sie eine Sirene hören, schauen Sie in Ihre Rückspiegel und fahren Sie, wenn möglich, an den Straßenrand. Nehmen Sie jedoch keine riskanten Manöver vor.

