Referenzentscheidung: cc • Nr. 20-18.136 • 2022-06-29 • Entscheidung einsehen →
Stellen Sie sich vor, Sie sind in Capbreton, mit Blick auf den Ozean, in Ihrer Zweitwohnung. Sie haben vor einigen Jahren eine Wohnung mit einer klar abgegrenzten Terrasse gekauft. Doch nun bestreitet ein Nachbar die Grenzen und argumentiert, dass der dem Wohnungseigentumsakt beigefügte Plan nicht zuverlässig sei. Wer hat recht?
Diese Situation begegnet mir regelmäßig in meiner Kanzlei, sei es in Mont-de-Marsan, Parentis-en-Born oder anderswo in den Landes. Eigentümer sind oft hilflos gegenüber ungenauen oder von Nichtfachleuten erstellten Plänen. Die Frage ist einfach, aber entscheidend: Muss ein Wohnungseigentumsplan, der Ihre Eigentumsrechte abgrenzt, zwingend von einem Geometer-Experten erstellt werden?
Der Kassationsgerichtshof hat diese Frage in einer Entscheidung vom 29. Juni 2022 klar beantwortet. Diese Antwort geht weit über einen bloßen technischen Punkt hinaus – sie betrifft den Kern der Rechtssicherheit Ihres Immobilienvermögens. Aber was ändert das konkret für Sie als Eigentümer, Mieter oder Immobilienfachmann?
Der Sachverhalt: eine alltägliche Geschichte
Herr Dupont, Eigentümer einer Einheit in einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Parentis-en-Born, entdeckt eines Tages, dass der seinem Eigentumsakt beigefügte Plan nicht der Realität vor Ort entspricht. Dieser Plan, ein einfaches Schwarz-Weiß-Dokument, wurde vom Architekten des Bauträgers während des Baus der Anlage erstellt, ohne Beteiligung eines Geometer-Experten.
Das Problem entsteht, als Herr Martin, ein benachbarter Miteigentümer, einen Zaun errichtet, der auf das übergreift, was Herr Dupont als sein Eigentum betrachtet. Herr Dupont konsultiert daraufhin den Wohnungseigentumsplan, aber dieser ist so ungenau, dass er den Streit nicht klären kann. Schlimmer noch: Er entdeckt, dass ein anderer Plan, der vom ursprünglichen Verkäufer als „wahr und richtig“ bescheinigt wurde, eine Parzellenteilung (d. h. eine Aufteilung des Grundstücks in Parzellen) aufweist, die mit dem ersten Dokument unvereinbar ist.
Angesichts dieser Verwirrung ruft Herr Dupont die Gerichte an. Er bestreitet die Gültigkeit des Wohnungseigentumsplans mit der Begründung, dass ein so wichtiges Dokument, das die Grundstücksrechte jedes Einzelnen abgrenzt, nur von einem Geometer-Experten erstellt werden könne. Das Berufungsgericht weist seinen Antrag jedoch zurück und stellt fest, dass es „unerheblich sei, dass er nicht von einem Geometer-Experten erstellt wurde“.
Herr Dupont lässt sich nicht entmutigen und legt Kassationsbeschwerde ein. Hier nimmt der Fall eine entscheidende Wendung für alle französischen Eigentümer. Der Kassationsgerichtshof prüft, ob diese Position des Berufungsgerichts mit dem Gesetz über den Beruf des Geometer-Experten vereinbar ist.
Die Begründung des Gerichts – aufgeschlüsselt
Der Kassationsgerichtshof hebt in seinem Urteil vom 29. Juni 2022 die Entscheidung des Berufungsgerichts auf. Seine Begründung beruht auf einer strengen Auslegung des Gesetzes Nr. 46-942 vom 7. Mai 1946 zur Einrichtung der Kammer der Geometer-Experten in der durch das Gesetz Nr. 87-998 vom 15. Dezember 1987 geänderten Fassung.
Die Richter stellen klar, dass dieses Gesetz die freie Ausübung des Berufs des Geometer-Experten gewährleisten soll. Insbesondere betonen sie, dass nur die bei ihrer Kammer eingetragenen Geometer-Experten „die topografischen Studien und Arbeiten durchführen dürfen, die die Grenzen von Grundstücken festlegen“. Mit anderen Worten: Sobald es darum geht, zu bestimmen, wo Ihr Eigentum beginnt und endet, ist nur ein Geometer-Experte befugt, tätig zu werden.
Der Gerichtshof führt aus: Die Geometer-Experten haben die Aufgabe, „Pläne und topografische Dokumente, die die Definition der mit dem Grundeigentum verbundenen Rechte betreffen, in jedem Maßstab und in jeder Form zu erheben und zu erstellen“. Diese Formulierung umfasst ausdrücklich „die Pläne für Teilung, Auseinandersetzung, Verkauf und Tausch von Grundstücken, die Pläne für Grenzfeststellung oder Abgrenzung des Grundeigentums“.
Im Fall von Herrn Dupont grenzte der den Wohnungseigentumsakten beigefügte Plan jedoch eindeutig die Grundstücksrechte der Miteigentümer ab. Das Berufungsgericht hat daher das Gesetz verletzt, indem es die Qualifikation des Fachmanns als unerheblich ansah. Kurz gesagt: Der Kassationsgerichtshof stellt fest, dass jeder Plan, der zur Definition von Eigentumsrechten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft dient, von einem Geometer-Experten erstellt werden muss – Punkt.
Diese Begründung bestätigt eine ständige Rechtsprechung: Die Abgrenzung von Grundstücken ist eine vorbehaltene Aufgabe, ebenso wie die Beurkundung von Rechtsgeschäften durch einen Notar. Es geht um die Rechtssicherheit für alle.
Was das für Sie konkret ändert
Wenn Sie Eigentümer einer Einheit in einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind, betrifft Sie diese Entscheidung direkt. Sie können nun die Gültigkeit eines Wohnungseigentumsplans anfechten, wenn er nicht von einem Geometer-Experten erstellt wurde. Konkret bedeutet dies, dass die in diesem Plan angegebenen Grenzen Ihres Eigentums in Frage gestellt werden könnten.
Nehmen wir ein Beispiel in Capbreton: Sie kaufen eine Wohnung mit 50 m² Terrasse für 300.000 €. Wenn der Plan nicht von einem Geometer-Experten stammt und ein Streit entsteht, könnten Sie einen Teil dieser Fläche verlieren. Der Wert Ihrer Immobilie könnte dann

