Referenzentscheidung: cc • Nr. 83-11.601 • 1984-07-10 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Es obliegt dem Mandanten, der dem Notar eine Verletzung seiner Beratungspflicht vorwirft, das Bestehen dieser Verletzung nachzuweisen. Daher wird, bei Vorliegen eines Kaufvertrags für ein Baugrundstück - dessen Klausel den beurkundenden Notar von der Pflicht zur Einholung aller Steinbruchbescheinigungen befreite und ihn diesbezüglich von jeder Haftung freistellte - das Urteil aufgehoben, das, um ein Verschulden des besagten Notars anzunehmen, ausführt, dass dieser Amtswalter durch den von ihm in die Urkunde aufgenommenen Haftungsausschluss nicht nachgewiesen habe, dass er seine Beratungspflicht gegenüber den Grundstückskäufern erfüllt habe.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45€ mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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