Referenzentscheidung: cc • N° 76-12.421 • 1977-12-20 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Es kann einer Cour d'appel nicht vorgeworfen werden, die Verkäufergesellschaft einer Wohnung im Zustand der künftigen Fertigstellung verurteilt zu haben, dem Erwerber eine Entschädigung für unzureichende Schalldämmung zu zahlen, da sie das vertragliche Verschulden dieser Gesellschaft dadurch charakterisiert hat, dass sie feststellte, dass die Gesellschaft, obwohl es zum Zeitpunkt des Baus keine Vorschriften zur Schalldämmung gab, sich in den Vertragsdokumenten nach Aufzählung zahlreicher Schalldämmungsfaktoren verpflichtet hatte, die verkauften Räumlichkeiten zu "einer Oase des Friedens, der Ruhe und der Erholung" zu machen, aber nicht die Mittel ergriffen hatte, um anschließend eine angemessene Isolierung zu gewährleisten.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belegdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine vorbeugende Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45€ mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
→ Termin für eine Beratung im Arbeitsrecht vereinbaren |
→ Alle unsere Rechtsartikel
