Referenzentscheidung: cc • Nr. 18-14.212 • 2019-05-23 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Die Klausel eines zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Nicht-Gewerbetreibenden oder Verbraucher geschlossenen Kaufvertrags über eine Immobilie im Bau (VEFA), die vorsieht, dass bei Vorliegen eines legitimen Grundes für die Aussetzung der Lieferfrist der verkauften Immobilie, der vom Verkäufer dem Käufer durch ein Schreiben des Bauleiters nachgewiesen wird, die Lieferung der verkauften Immobilie um einen Zeitraum verlängert wird, der dem Doppelten der tatsächlich aufgetretenen Verzögerung entspricht, da diese sich auf die allgemeine Organisation der Baustelle auswirkt, hat weder den Zweck noch die Wirkung, zum Nachteil des Nicht-Gewerbetreibenden oder Verbrauchers ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien zu schaffen, und ist daher nicht missbräuchlich.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Fristen für Rechtsmittel strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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