Referenzentscheidung: cc • N° 20-19.323 • 2021-11-10 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Die Erwähnung der Kosten der Arbeiten, deren Ausführung sich der Bauherr vorbehält, in der dem Vertrag über den Bau eines Einfamilienhauses beigefügten Beschreibung dient dazu, den Bauherrn über die Gesamtkosten der Bauarbeiten zu informieren und ihn davor zu bewahren, sich auf ein Vorhaben einzulassen, das er nicht zu Ende führen kann. Daraus folgt, dass der Bauunternehmer die Kostenüberschreitung für Arbeiten, die er nicht realistisch kalkuliert hat, zu tragen hat.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Fristen für Rechtsmittel
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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