Referenzentscheidung: cc • Nr. 90-14.739 • 1991-10-09 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Da die Fertigstellung des Bauwerks keine notwendige Bedingung für die Abnahme ist, ist die Entscheidung des Berufungsgerichts, den Versicherer des Bauunternehmers zur Behebung der Mängel zu verurteilen, rechtlich gerechtfertigt, wenn das Gericht feststellt, dass die gerichtliche Abnahme auf den Tag des vom Sachverständigen nach einer kontradiktorischen Sitzung erstellten Protokolls festzusetzen ist und die Mängel solcher Art sind, dass der Versicherer seine Deckung gewähren musste.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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