Referenzentscheidung: cc • Nr. 14-24.777 • 2016-01-07 • Entscheidung einsehen →
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Die Situation
Der Rückgriffsanspruch des Verkäufers, der gegen den Architekten geltend gemacht wird, der ein Bauwerk unter Missachtung einer ihm bekannten Bebauungsbeschränkung (servitude non aedificandi) entworfen hat, und der auf den Ersatz des Schadens gerichtet ist, der ihm durch die Verpflichtung entsteht, die Erwerber wegen der ihnen infolge der Missachtung dieser Dienstbarkeit drohenden Entwehrung freizustellen, unterliegt der allgemeinen zivilrechtlichen Haftung, die vor Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 2008-561 vom 17. Juni 2008 zur Reform der Verjährungsfristen im Zivilrecht einer dreißigjährigen Verjährungsfrist unterlag.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Fristen für Rechtsmittel
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Eine vorbeugende Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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