Referenzentscheidung: cc • N° 06-18.133 • 2007-11-14 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Der Gewerbemietvertrag über ein Gebäude, das in einem Erbbaurecht (bail à construction) enthalten ist, wird kraft Gesetzes mit Ablauf dieses Erbbaurechts aufgehoben, und der Mieter, der die Vertragsbestimmungen akzeptiert hat, wonach das Ende des Gewerbemietvertrags mit dem Ende des Erbbaurechts zusammenfällt, kann weder einen Anspruch auf Verlängerung des Gewerbemietvertrags noch auf Zahlung einer Entschädigung für die Vertreibung (indemnité d'éviction) geltend machen.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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