Referenzentscheidung: cc • N° 76-92.921 • 1977-06-27 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Das Dekret vom 29. Dezember 1972, erlassen in Anwendung des Gesetzes vom 16. Juli 1971 in der durch das Gesetz vom 11. Juli 1972 geänderten Fassung, hat den Betrag der Anzahlung, die der Bauherr vom Bauunternehmer bei Unterzeichnung des Vertrags über den Bau eines Einfamilienhauses verlangen kann, auf 5 % begrenzt; der so festgelegte Prozentsatz ist ein Höchstbetrag, der unabhängig von den Bedingungen für die Bestimmung des zwischen den Parteien vereinbarten Preises gilt (1).
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belegdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine vorbeugende Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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