Referenzentscheidung: cc • N° 75-15.533 • 1977-03-23 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Die Verjährungsfrist der Klage auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung gemäß Artikel 20 des Dekrets vom 30. September 1953, deren Beginn auf den Tag nach Ablauf des Mietvertrags festgelegt ist, kann nur gehemmt werden, wenn der Vermieter außerstande ist, die Festsetzung dieser Entschädigung zu betreiben, deren Begründetheit vom Ausgang eines laufenden Verfahrens abhängt. Dies ist nicht der Fall, wenn der Grundsatz des Anspruchs auf Entschädigung für die Vertreibung nicht bestritten ist.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Fristen für Rechtsmittel strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Korrespondenz)
- Handeln Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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