Referenzentscheidung: cc • N° 08-21.291 • 2010-01-27 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Der Fertigstellungsbürge, der die Bauherren entschädigt hat und seinen Regressanspruch im Wege der Subrogation gegen deren Bauwesenversicherer geltend macht, hat gegenüber diesem Versicherer nicht mehr Rechte als die eigenen Versicherungsnehmer des Versicherers. Daher unterliegt dieser Rückgriff, der aus dem Versicherungsvertrag abgeleitet ist, der zweijährigen Verjährungsfrist gemäß Artikel L.114-1 des Versicherungsgesetzbuchs (Code des assurances).
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Fristen für Rechtsbehelfe strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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