Droit Immobilier

Der Richter darf nicht, ohne gegen Artikel R. 231-14 des Bau- und Wohnungsgesetzbuchs zu verstoßen, dem Bauherrn eine Entschädigung zusprechen, die unter dem gesetzlich vorgesehenen Mindestbetrag für Vertragsstrafen bei Verträgen über den Bau von Einfamilienhäusern auf vorgeschlagenem Plan liegt.

📅 Décision du 22 November 2000⚖️ Cour de cassation📖 2 min de lecture

Der Richter darf nicht, ohne gegen Artikel R. 231-14 des Bau- und Wohnungsgesetzbuchs zu verstoßen, dem Bauherrn eine Entschädigung zusprechen, die unter dem gesetzlich vorgesehenen Mindestbetrag für Vertragsstrafen bei Verträgen über den Bau von Einfamilienhäusern auf vorgeschlagenem Plan liegt.

Referenzentscheidung: cc • Nr. 99-11.582 • 2000-11-22 • Entscheidung einsehen →

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Die Situation

Der Richter darf nicht, ohne gegen Artikel R. 231-14 des Bau- und Wohnungsgesetzbuchs zu verstoßen, dem Bauherrn eine Entschädigung zusprechen, die unter dem gesetzlich vorgesehenen Mindestbetrag für Vertragsstrafen bei Verträgen über den Bau von Einfamilienhäusern auf vorgeschlagenem Plan liegt.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
  • Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Korrespondenz)
  • Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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Informations juridiques

  • Numéro: 99-11.582
  • Juridiction: Cour de cassation
  • Date de décision: 22 novembre 2000

Mots-clés

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

À propos de l'auteur

Maître Cécile Zakine — Avocate au Barreau des Alpes-Maritimes, Docteur en Droit. Chaque article de ce magazine est rédigé à partir de l'analyse d'une décision de jurisprudence réelle, commentée et mise en perspective par les équipes de Maître Zakine.

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