Referenzentscheidung: cc • N° 77-14.254 • 1979-01-17 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Der Eigentümer eines Grundstücks, das auf das Nachbargrundstück abgerutscht ist, muss als Halter des Grundstücks den durch den Erdrutsch verursachten Schaden ersetzen, sofern die Bodenbewegung weder auf eine atmosphärische Störung noch auf ein anderes zufälliges Ereignis zurückzuführen ist, das seiner Natur oder Heftigkeit nach ebenso unvorhersehbar wie unüberwindbar war.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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