Referenzentscheidung: cc • Nr. 91-16.016 • 1994-05-31 • Entscheidung ansehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sich für Sie ändert.
Die Situation
Der Gläubigervertreter, dessen Aufgabe es ist, die kollektiven Interessen der Gläubiger zu verteidigen, kann in dieser Eigenschaft nicht dazu verurteilt werden, an den Vermieter die Beträge zu zahlen, die der Schuldner, der sich in einem gerichtlichen Sanierungsverfahren befindet, aufgrund seines Verbleibs in den gemieteten Räumlichkeiten ohne Recht oder Titel schuldet, nachdem der Verwalter des Kollektivverfahrens es unterlassen hat, innerhalb der Fristen zur Fortsetzung des Mietvertrags Stellung zu nehmen.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie peinlich genau die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Eine vorbeugende Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45€ mit Maître Zakine.
📌 Betrifft Sie dieser Artikel? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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