Referenzentscheidung: cc • N° 87-15.213 • 1989-11-15 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung bringt wichtige Klarheit für Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Der Status der Wohnungseigentümergemeinschaft von Gebäuden gilt von Rechts wegen, sobald die in Artikel 1 Absatz 1 des Gesetzes vom 10. Juli 1965 vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind. Folglich findet die zehnjährige Verjährungsfrist für die persönliche Klage gemäß Artikel 42 des genannten Gesetzes Anwendung, auch wenn keine Gemeinschaftsordnung (règlement de copropriété) existiert.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Fristen für Rechtsmittel
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Korrespondenz)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
→ Termin für eine Beratung im Arbeitsrecht vereinbaren |
→ Alle unsere juristischen Artikel
