Referenzentscheidung: cc • N° 80-12.677 • 1981-11-03 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung bringt eine wichtige Klarstellung für Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Die Ausnahmegenehmigungen von den Bestimmungen des Lastenhefts einer Parzellierung, die sich der Parzellierer vorbehalten hat zu erteilen, können nach dem Verschwinden des Parzellierers oder seines Gesamtrechtsnachfolgers oder Einzelrechtsnachfolgers nur noch unter den in den Artikeln 38 bis 40 des Gesetzes vom 30. Dezember 1967, jetzt Artikel L 315-3 und L 314-4 des Code de l'urbanisme, vorgesehenen Bedingungen erteilt werden. Insbesondere obliegt es nicht den Tatsachenrichtern, ihren Willen und ihre Beurteilung an die Stelle des verschwundenen Parzellierers zu setzen.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Planen Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
→ Termin für eine Beratung zu Dienstbarkeiten vereinbaren |
→ Alle unsere Rechtsartikel
