Referenzentscheidung: cc • N° 92-86.072 • 1993-05-26 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Die Voraussetzungen des Artikels R. 421-1.10° des Code de l'urbanisme, der Bauvorhaben mit einer Grundfläche von weniger als 2 Quadratmetern und einer Höhe von nicht mehr als 1,50 Metern über dem Boden von der Baugenehmigungspflicht befreit, sind kumulativ. Ein Bauwerk mit einer Fläche von 5,30 Metern mal 2,50 Metern und einer Höhe von 2,50 Metern, auch wenn es fast vollständig im Boden versenkt ist, fällt daher nicht unter diese Bestimmung.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine vorbeugende Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Anwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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