Referenzentscheidung: cc • N° 90-10.113 • 1992-01-29 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Privatpersonen können sich vor den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit nicht auf Verstöße gegen Bauvorschriften berufen, selbst wenn die Verwaltungsgerichtsbarkeit die Baugenehmigung aufgehoben hat, es sei denn, sie weisen einen persönlichen Schaden nach, der in direktem Zusammenhang mit dem Verstoß steht und nicht nur mit dem Vorhandensein der Bauten, deren Genehmigung aufgehoben wurde. Ein Berufungsgericht, das feststellt, dass der aus der Rechtswidrigkeit des Baus resultierende Schaden nicht existierte, begründet seine Entscheidung rechtmäßig, wenn es die Kläger mit ihrer Klage auf Abriss abweist.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belegdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Planen Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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