Referenzentscheidung: cc • Nr. 03-70.088 • 2004-10-20 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung bringt wichtige Erkenntnisse für Ihr Immobilienrecht. Nachfolgend erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Da die Nichteinhaltung der Frist, innerhalb derer der Untersuchungskommissar (commissaire enquêteur) nach Abschluss der Parzellenuntersuchung (enquête parcellaire) eine Stellungnahme abgeben muss, nicht mit einer Sanktion versehen ist, stellt die unterbliebene Veröffentlichung der Angabe zu dieser Frist keine Unterlassung einer wesentlichen Förmlichkeit dar, die die Aufhebung der angefochtenen Verfügung rechtfertigen könnte.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Zu beachtende Punkte
- Beachten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen gewissenhaft
- Bewahren Sie sämtliche Nachweisunterlagen auf (Eigentumsnachweise, Urkunden, Schreiben)
- Handeln Sie vorausschauend: Eine vorbeugende Beratung kostet stets weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratungsgespräch 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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