Referenzentscheidung: cc • N° 71-93.522 • 1973-06-06 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Das Verbot gemäß Artikel L 53-4 des Gesetzbuchs über Ausschankbetriebe (Code des débits de boissons), eine Schankwirtschaft der Kategorien 2., 3. oder 4. innerhalb eines Umkreises von 200 Metern um die Grenze einer Industriezone, die in einem veröffentlichten oder genehmigten Bebauungsplan eingetragen ist, zu eröffnen oder zu verlegen, gilt notwendigerweise für die Industriezone selbst in ihrer Gesamtheit.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belegdokumente auf (Titel, Urkunden, Korrespondenz)
- Planen Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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