Referenzentscheidung: cc • Nr. 78-15.627 • 1980-04-17 • Entscheidung ansehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Artikel 33 des Internationalen Übereinkommens von Bern vom 25. Februar 1961 (CMI) betreffend alle Entschädigungsansprüche wegen Beschädigung des beförderten Gutes: Zu Recht hat ein Berufungsgericht entschieden, dass er auch dann Anwendung findet, wenn die Beschädigung auf einer Überschreitung der Lieferfrist beruht.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie peinlich genau die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Eine vorbeugende Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45€ mit Maître Zakine.
📌 Betrifft Sie dieser Artikel? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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