Referenzentscheidung: cc • Nr. 79-12.540 • 1980-05-20 • Entscheidung ansehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Verletzt nicht den Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens das Berufungsgericht, das, mit einer Unzuständigkeitseinrede der ordentlichen Gerichte befasst, die Natur eines Vertrags aus der Prüfung seiner Klauseln ableitet, sofern der Kläger seinen Anspruch auf die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Beklagten, eine mit der Erschließung eines Stadtviertels beauftragte öffentliche Einrichtung, gestützt hatte, die sich aus dessen Untätigkeit bei der Ausführung seiner Erschließungsaufgabe ergaben.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie peinlich genau die gesetzlichen Rechtsbehelfsfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Eine vorbeugende Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
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📌 Betrifft Sie dieser Artikel? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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