Referenzentscheidung: cc • N° 06-19.339 • 2008-03-13 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Entzieht seiner Entscheidung die rechtliche Grundlage im Hinblick auf Artikel 1218 des Code civil das Urteil, das die Unteilbarkeit zwischen einem Mietvertrag über Telefonmaterial und einem "Telefonabonnementvertrag", der die Installation dieses Materials und dessen Wartung zum Gegenstand hat, verwirft, ohne zu prüfen, ob nicht die Klausel des Telefonabonnementvertrags, die vorsieht, dass, wenn das Material dem Nutzer im Rahmen eines mit einer Finanzierungsorganisation geschlossenen Mietvertrags zur Verfügung gestellt wird, die geschuldete Gebühr die Höhe der monatlichen Mieten, die dem Vermieter zustehen, umfasst und vollständig von der mit der Wartung beauftragten Gesellschaft vereinnahmt wird, die dem Vermieter den Betrag der Mieten weiterleitet, geeignet war, diese Unteilbarkeit zu kennzeichnen, und trotz seiner Feststellungen, aus denen sich ableiten ließ, dass die Miete ohne die vertraglich geschuldeten Installationsleistungen des Materials gegenüber dem Nutzer keinen Sinn ergab.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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