Entscheidungsreferenz: cc • Nr. 99-17.859 • 2003-02-04 • Entscheidung einsehen →
Stellen Sie sich vor: Sie sind Eigentümer in Rixheim und erfahren gerade, dass Ihr Mieter sich im gerichtlichen Sanierungsverfahren befindet. Sie melden Ihre Forderung ausstehender Mieten an, aber der Schuldner bestreitet sie. Der Richter (der für die Prüfung der Forderungen zuständige Richter) entscheidet. Und wenn der Schuldner nicht einverstanden ist, hat er das Recht, Berufung einzulegen? Genau diese Frage hat der Kassationsgerichtshof in einem Urteil vom 4. Februar 2003 entschieden.
Diese Entscheidung, die der breiten Öffentlichkeit wenig bekannt ist, hat dennoch konkrete Konsequenzen für jeden Gläubiger oder Schuldner, der in ein Insolvenzverfahren verwickelt ist. Sie bekräftigt ein einfaches, aber wesentliches Prinzip: Der Schuldner kann die Entscheidung des Richters über seine eigene Forderung stets anfechten, selbst wenn er sie bereits bestritten hat. Ein Recht, das offensichtlich erscheinen mag, aber vor den Gerichten heftig diskutiert wurde.
Was ist also aus diesem Urteil zu lernen? Wie schützen Sie Ihre Interessen, wenn Sie Gläubiger oder Schuldner sind? Folgen Sie dem Leitfaden, ich erkläre Ihnen alles mit konkreten Beispielen.
Der Sachverhalt: eine Geschichte, wie sie täglich vorkommt
Tauchen wir in die Akte ein. Wir befinden uns im Zuständigkeitsbereich des Berufungsgerichts von Rennes, aber der Fall hätte auch in Thann oder anderswo stattfinden können. Ein Schuldner, eine natürliche oder juristische Person, befindet sich im gerichtlichen Sanierungsverfahren (ein Insolvenzverfahren zur Unterstützung eines in Schwierigkeiten geratenen Unternehmens bei der Rückzahlung seiner Schulden). Die Banque populaire de Bretagne (die Bank) meldet eine Forderung in Höhe von 78.097,59 Francs (ca. 11.900 Euro) aus einem Leasingvertrag (Mietkauf) über ein Fahrzeug an. Sie fordert die ausstehenden Mietzahlungen und den Verkaufspreis des Fahrzeugs.
Der Schuldner bestreitet diese Forderung. Warum? Vielleicht, weil er der Meinung ist, dass das Fahrzeug zu einem zu niedrigen Preis verkauft wurde oder die Mieten falsch berechnet wurden. Der Richter (der spezialisierte Richter) prüft das Bestreiten und trifft eine Entscheidung. Aber diese Entscheidung befriedigt den Schuldner nicht. Er beschließt daher, Berufung einzulegen (Rechtsmittel vor einem höheren Gericht).
Problem: Die Bank hält ihm entgegen, dass er, da er die Forderung bestritten habe, kein Recht habe, gegen die Entscheidung des Richters Berufung einzulegen. Ihrer Ansicht nach steht das Rechtsmittel nur dem Gläubiger zu, nicht dem Schuldner, der bereits sein Vorbringen geäußert habe. Das Handelsgericht und dann das Berufungsgericht von Rennes geben der Bank recht. Aber der Schuldner gibt nicht auf: Er legt Kassationsbeschwerde ein (letztes Rechtsmittel). Der Kassationsgerichtshof (das höchste französische Gericht) wird entscheiden.
Die Begründung des Gerichts – aufgeschlüsselt
Der Kassationsgerichtshof hebt das Urteil des Berufungsgerichts auf. Er stellt fest, dass der Schuldner im gerichtlichen Sanierungsverfahren ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Richters einlegen kann, der über die von ihm bestrittene Forderung entschieden hat, unabhängig vom Gegenstand dieses Bestreitens. Mit anderen Worten: Es spielt keine Rolle, ob der Schuldner die Forderung in der Sache oder formell bestritten hat, er behält das Recht, Berufung einzulegen.
Auf welcher Grundlage? Der Gerichtshof stützt sich auf die Artikel des Handelsgesetzbuchs über Insolvenzverfahren (insbesondere den früheren Artikel 25 des Gesetzes vom 25. Januar 1985, der in Artikel L. 624-3 des Handelsgesetzbuchs übernommen wurde). Diese Texte sehen vor, dass der Schuldner, der Gläubiger oder der gerichtliche Vertreter (Vertreter der Gläubiger) die Entscheidung des Richters anfechten können. Der Gerichtshof stellt klar, dass dieses Recht nicht von der Art des ursprünglichen Bestreitens abhängt. Ob der Schuldner die Höhe, das Bestehen oder die Gültigkeit der Forderung bestritten hat, er kann stets Berufung einlegen, wenn ihm die Entscheidung nicht zusagt.
Der Kassationsgerichtshof nimmt hier eine weite und schützende Auslegung der Rechte des Schuldners vor. Er ist der Ansicht, dass das gerichtliche Sanierungsverfahren darauf abzielt, dem Schuldner eine wirtschaftliche Erholung zu ermöglichen, und dass er dazu seine Interessen bei der Forderungsprüfung verteidigen können muss. Wenn der Richter die Forderung falsch bewertet hat, muss der Schuldner sie im Berufungsverfahren anfechten können. Es geht um Fairness und eine gute Rechtspflege.
Die Bank hingegen argumentierte, dass der Schuldner mit dem Bestreiten der Forderung bereits sein Recht ausgeübt habe und die Entscheidung des Richters für ihn endgültig sei. Aber der Kassationsgerichtshof folgte diesem Argument nicht. Er entschied, dass das Bestreiten vor dem Richter und die Berufung zwei verschiedene Rechtsbehelfe sind und dass der eine den anderen nicht ausschließt.
Was das für Sie konkret ändert
Nehmen wir ein konkretes Beispiel. Sie sind Eigentümer eines Geschäftslokals in Thann, und Ihr Mieter, ein kleines Unternehmen, befindet sich im gerichtlichen Sanierungsverfahren. Sie melden eine Forderung von 15.000 Euro für ausstehende Mieten an. Der Schuldner bestreitet und argumentiert, die Mieten seien zu hoch oder es seien keine Arbeiten durchgeführt worden. Der Richter prüft und trifft eine Entscheidung: Er setzt die Forderung beispielsweise auf 10.000 Euro fest. Wenn der Schuldner nicht zufrieden ist, kann er Berufung einlegen, selbst wenn er bereits bestritten hat. Sie müssen sich also auf ein mögliches Berufungsverfahren vorbereiten.
Für Sie als vermietender Eigentümer bedeutet dies, dass die Entscheidung des Richters nicht unbedingt endgültig ist. Solange die Berufungsfristen nicht abgelaufen sind (in der Regel 15 Tage ab Zustellung), kann der Schuldner die Forderung erneut angreifen. Sie sollten daher alle Ihre Belege (Mietvertrag, Quittungen, Mahnungen) aufbewahren und bereit sein, Ihre Forderung im Berufungsverfahren zu verteidigen.
Für den Schuldner ist diese Entscheidung eine Erleichterung. Sie ermöglicht es ihm, nicht an eine Entscheidung gebunden zu sein, die er für ungerecht hält. Wenn der Richter beispielsweise eine Forderung anerkannt hat, die ...

