Referenzentscheidung: cc • N° 91-10.900 • 1993-01-20 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Gemäß Artikel L. 231-1 des Code de la construction et de l'habitation (Baugesetzbuch) muss jeder Vertrag über den Bau eines Einfamilienhauses sowohl die beschreibenden Kostenvoranschläge und die technischen Ausführungsbedingungen der Arbeiten als auch die Beschreibung und die Kostenschätzung der Arbeiten für die Innen- oder Außenausstattung enthalten, die für die Errichtung und die Nutzung oder das Bewohnen des Gebäudes unerlässlich und nicht im Preis enthalten sind. Daher unterliegt der Kassation ein Urteil, das, um die Bauherren zu verurteilen, die Kosten für nicht vorgesehene Spezialfundamente zu tragen und jegliches Verschulden des Bauunternehmers auszuschließen, feststellt, dass laut Vertrag die zusätzlichen Fundamentierungsarbeiten zu Lasten des Bauherrn gingen und dass laut beschreibendem Kostenvoranschlag der angegebene Preis diese Arbeiten nicht umfasste, da der Bauunternehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das Vorhandensein tiefer Auffüllungen nicht kennen konnte, die Spezialfundamente erforderten, die sich als unerlässlich erwiesen.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belegdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Planen Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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