Referenzentscheidung: cc • N° 91-11.905 • 1993-01-20 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Gemäß den Artikeln R. 231-8 und R. 231-11 des Code de la construction et de l'habitation (Bau- und Wohnungsgesetzbuch) bezweckt die Garantie für die Lieferung zum vereinbarten Preis, den Bauherrn gegen die Risiken der Nichtausführung oder der schlechten Ausführung der Bauarbeiten zu schützen, wie sie im Vertrag vorgesehen sind. Wenn die Person, die mit dem Bau beauftragt wurde, nachweist, dass sie gegen die finanziellen Folgen der beruflichen zivilrechtlichen Haftung, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit und der ihr durch die Artikel 1792 und 2270 des Code civil auferlegten Haftung treffen kann, durch einen von ihr bei einer Versicherungsgesellschaft oder einem gemäß den Artikeln L. 321-1 und L. 321-2 des Code des assurances zugelassenen Versicherer abgeschlossenen Vertrag gedeckt ist, haftet der Garant gegenüber dem Bauherrn nur für Preisüberschreitungen, die 5 % des vereinbarten Preises übersteigen. Daher ist das Urteil aufzuheben, das zur Begrenzung der Überschreitung des vertraglichen Baupreises, die durch die Mehrkosten der Fertigstellungs- und Sanierungsarbeiten verursacht wurde, feststellt, dass diese Überschreitung auf die Differenz zwischen den Kosten der alleinigen Fertigstellungen und Sanierungen und dem im Vertrag vorgesehenen und um 5 % erhöhten Hausbaupreis beschränkt ist, während die Überschreitung des Preises, die Gegenstand der Fertigstellungsgarantie ist, durch die Differenz zwischen den tatsächlichen Gesamtbaukosten und dem im Vertrag festgelegten Gesamtpreis gebildet wird.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belegdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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