Referenzentscheidung: cc • N° 89-10.514 • 1990-10-24 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Gemäß den Bestimmungen von Artikel L. 480-13 des Code de l'urbanisme kann der Eigentümer, wenn ein Bauwerk gemäß einer Baugenehmigung errichtet wurde, von einem Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit wegen Verstoßes gegen die Vorschriften des Baurechts oder öffentlich-rechtlicher Dienstbarkeiten nur dann verurteilt werden, wenn die Baugenehmigung zuvor wegen Ermessensmissbrauchs aufgehoben oder ihre Rechtswidrigkeit von der Verwaltungsgerichtsbarkeit festgestellt wurde. In Anwendung dieses Textes darf ein Berufungsgericht den Abriss eines Gebäudes nicht anordnen, ohne zu prüfen, ob das streitige Bauwerk der neuen, nicht aufgehobenen Baugenehmigung entspricht, die nach der ersten, von der Verwaltungsgerichtsbarkeit aufgehobenen Baugenehmigung erteilt wurde.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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