Referenzentscheidung: cc • Nr. 74-11.915 • 1975-12-02 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Wenn vor den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit Privatpersonen die Verletzung von Verwaltungsvorschriften, die städtebauliche Lasten oder öffentlich-rechtliche Dienstbarkeiten begründen, geltend machen können, so nur unter der Bedingung, dass sie das Bestehen eines persönlichen Schadens nachweisen, der in direktem Ursachenzusammenhang mit der besagten Zuwiderhandlung steht. Daher kann der Abriss eines Gebäudes, das in einem Abstand zur Grundstücksgrenze des Nachbargrundstücks errichtet wurde, der den Vorschriften einer Präfekturverordnung widerspricht, nicht angeordnet werden, wenn man feststellt, dass dieser Bau den angrenzenden Garten erstickte und dessen Annehmlichkeit verringerte, ohne zu prüfen, ob diese Störung und diese Nachteile unmittelbar aus der Verletzung der städtebaulichen Vorschriften resultierten und nicht eingetreten wären, wenn das streitige Gebäude anders platziert worden wäre.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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