Referenzentscheidung: cc • Nr. 81-11.865 • 1983-04-26 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Wenn grundsätzlich die zehnjährige Gewährleistungsklage mit dem Eigentum an der Immobilie auf die Erwerber übergeht, verliert der Bauherr nicht die Möglichkeit, sie auszuüben, sofern sie für ihn ein direktes und bestimmtes Interesse darstellt. Das Urteil, das nach der Feststellung, dass die Klage vom Bauherrn vor dem erzwungenen Datum der Immobilie eingereicht wurde und dass die Lastenhefte die Abtretung dieser Klage nicht erwähnen, feststellt, dass dieser Bauherr einen persönlichen Schaden erlitten hat, der in der Wertminderung der Immobilie besteht, die zu einem geringeren Preis verkauft wurde, und in Nutzungsstörungen, die vor dem Verkauf erlitten wurden, kann entscheiden, dass dieser Verkauf keine Abtretung der genannten, vom Bauherrn eingeleiteten Klage zur Folge hatte.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Fristen für Rechtsmittel strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belegdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Planen Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Anwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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