Referenzentscheidung: cc • N° 12-21.484 • 2014-04-30 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Wenn der Antrag auf Nichtigkeit eines Sachverständigengutachtens keinen Verfahrenseinwand, sondern eine Einlassung zur Sache darstellt, unterliegt er dennoch gemäß Artikel 175 der Zivilprozessordnung den Vorschriften über die Nichtigkeit von Verfahrenshandlungen. Folglich entscheidet ein Berufungsgericht, das feststellt, dass eine Partei Einlassungen zur Sache vorgebracht hat, bevor sie die Nichtigkeit des Sachverständigengutachtens geltend macht, zu Recht, dass die Nichtigkeit geheilt ist.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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