Referenzentscheidung: cc • N° 17-26.156 • 2018-11-15 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Vorabentscheidungsfragen vorgelegt: Gilt die Richtlinie 2006/123/EG vom 12. Dezember 2006 für die entgeltliche Vermietung, auch wenn sie nicht beruflich erfolgt, wiederholt und für kurze Zeiträume, einer möblierten Wohnung, die nicht die Hauptwohnung des Vermieters ist, an eine vorübergehende Kundschaft, die dort keinen Wohnsitz begründet? Stellt eine Regelung wie die in Artikel L. 631-7 des Code de la construction et de l'habitation vorgesehene ein Genehmigungsverfahren im Sinne der Artikel 9 bis 13 dieses Textes dar?
Falls ja:
- Ist Artikel 9 Buchstabe b dieser Richtlinie dahin auszulegen, dass das Ziel der Bekämpfung der Wohnungsknappheit für die Vermietung einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellt, der eine nationale Maßnahme rechtfertigt, die in bestimmten geografischen Gebieten die wiederholte kurzfristige Vermietung einer möblierten Wohnung an eine vorübergehende Kundschaft, die dort keinen Wohnsitz begründet, genehmigungspflichtig macht, und ist eine solche Maßnahme gegebenenfalls verhältnismäßig im Hinblick auf das verfolgte Ziel?
- Steht Artikel 10 Absatz 2 einer nationalen Maßnahme entgegen, die die Vermietung einer möblierten Wohnung „wiederholt“, für „kurze Zeiträume“, an eine „vorübergehende Kundschaft, die dort keinen Wohnsitz begründet“, von einer Genehmigung abhängig macht und vorsieht, dass die Bedingungen für die Erteilung der Genehmigung durch einen Beschluss des Gemeinderats unter Berücksichtigung der Ziele der sozialen Durchmischung, insbesondere anhand der Merkmale der örtlichen Wohnungsmärkte und der Notwendigkeit, die Wohnungsknappheit nicht zu verschärfen, festgelegt werden?
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein.
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben).
- Seien Sie vorausschauend: Eine vorbeugende Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit.
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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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