Referenzentscheidung: cc • N° 21-15.389 • 2022-05-11 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Eine Kündigung, die vor dem Ende des letzten der aufeinanderfolgenden abweichenden Mietverträge ausgesprochen wurde, deren Gesamtdauer die gesetzliche Höchstdauer nicht überschreitet, und die den Willen der Vermieter bekundet, dem Mieter den Verbleib in den Räumlichkeiten nicht zu gestatten, entzieht ihm bei Ablauf dieses Mietvertrags jegliches Besitzrecht. Folglich hat ein Berufungsgericht, das feststellt, dass ein abweichender Mietvertrag eine Klausel über die stillschweigende Verlängerung enthält und dass die Vermieter ihren Willen bekundet haben, den stillschweigend verlängerten Mietvertrag nicht fortzusetzen, zu Recht entschieden, dass der Mieter sich nicht auf eine Nichteinhaltung der Bestimmungen des Artikels L.145-41 des Handelsgesetzbuchs berufen kann, die nur auf gesetzliche Geschäftsmietverträge anwendbar sind.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Planen Sie voraus: eine vorbeugende Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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