Referenzentscheidung: cc • Nr. 84-14.851 • 1985-12-10 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Eine Klage kann im Wege der Widerklage durch Einreichung von Schriftsätzen erhoben werden. Daher entscheidet ein Berufungsgericht zu Recht, dass der Beginn der zweijährigen Verjährungsfrist für die Gewährleistungsklage eines Unternehmers gegen seinen Versicherer – der vom Bauherrn die Zahlung des Restbetrags des Baupreises verlangt hatte, der seinerseits eine Widerklage wegen Baumängeln erhoben hatte – nicht auf das Datum des Urteils, das den Unternehmer wegen der Baumängel verurteilte, festzulegen war, sondern auf das Datum der Klage des Bauherrn, der widerklagend Schadensersatz für diese Baumängel forderte.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Fristen für Rechtsmittel strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Planen Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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