Referenzentscheidung: cc • N° 02-21.251 • 2004-06-23 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Eine Vereinbarung zur Gewährleistung der Lieferung zu vereinbarten Preisen und Fristen, die vom Bauherrn eines Immobilienprogramms mit dem Bau von dreiunddreißig Einfamilienhäusern und zweiundzwanzig Wohnungen in Mehrfamilienhäusern geschlossen wurde, unterliegt nicht den Bestimmungen von Artikel L. 231-6 des Code de la construction et de l'habitation (Bau- und Wohnungsgesetzbuch) bezüglich des Vertrags über den Bau eines Einfamilienhauses, das nicht mehr als zwei Wohnungen umfasst. Daraus folgt, dass, da der Bauherr seine Forderung nicht im Insolvenzverfahren des Bauherrn angemeldet hat, die Bürgen von ihrer Garantieverpflichtung befreit sind, da die Forderung erloschen ist.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Fristen für Rechtsmittel
- Bewahren Sie alle Ihre Belegdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45€ mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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