Referenzentscheidung: Cour de cassation, chambre sociale, 14. Juni 2001, Nr. 99-20.984 • Entscheidung einsehen →
In diesem Fall wurde eine Gesellschaft auf dem Gebiet der communauté urbaine von Lille zur Zahlung des Versement transport aufgefordert. Sie focht diesen Beitrag an, was zu einer Entscheidung der Cour de cassation vom 14. Juni 2001 führte.
Denn die Frage ist einfach: Kann ein Arbeitgeber gezwungen werden, einen Beitrag zur Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs zu zahlen, ohne dafür gestimmt zu haben? Die Antwort lautet ja, seit dieser Entscheidung. Aber Vorsicht, alles hängt von der Größe des Unternehmens und der Einwohnerzahl der Gemeinde ab.
In diesem Artikel erklären wir, was diese Entscheidung für Arbeitgeber, Eigentümer-Vermieter oder Mieter ändert. Und wir geben praktische Ratschläge, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Die Fakten: eine Geschichte, wie sie jeden Tag passiert
Der Fall, der zu dieser Entscheidung der Cour de cassation führte, beginnt mit einer Gesellschaft, der société Projet, deren Sitz sich auf dem Gebiet der communauté urbaine von Lille befand. Diese communauté urbaine hatte, wie viele andere auch, durch einen Beschluss den "Versement transport" eingeführt. Kurz gesagt, eine obligatorische Steuer für Arbeitgeber mit mehr als 9 Beschäftigten, die zur Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs (Bus, U-Bahn, Straßenbahn) bestimmt ist.
Die société Projet beschäftigte mehr als 9 Arbeitnehmer. Sie erhielt einen Einziehungsbescheid der URSSAF für den Versement transport. Die Gesellschaft focht dies an: Sie war der Ansicht, dass dieser Beitrag nicht obligatorisch sei oder dass seine Höhe übermäßig sei. Der Fall wurde vor Gericht gebracht, und die Frage wurde schließlich von der Cour de cassation entschieden.
Die Cour de cassation bestätigte in ihrer Entscheidung vom 14. Juni 2001 das Prinzip. Sie entschied, dass der Versement transport in jeder Gemeinde oder communauté urbaine mit mehr als 20.000 Einwohnern von jedem Arbeitgeber mit mehr als 9 Beschäftigten erhoben werden kann. Sobald eine Gebietskörperschaft ihn eingeführt hat, wird dieser Beitrag obligatorisch, ebenso wie die Sozialversicherungsbeiträge. Für die société Projet bedeutete dies, dass sie zahlen musste, ohne sich entziehen zu können.
Die Argumentation des Gerichts — aufgeschlüsselt
Die Cour de cassation stützte sich auf Artikel L. 2333-64 des Code général des collectivités territoriales. Vor allem aber erinnerte sie an einen grundlegenden Grundsatz: Der Versement transport, obwohl er einer Steuer ähnelt, ist in Wirklichkeit ein obligatorischer Beitrag, der für alle Arbeitgeber gilt, die in seinen Anwendungsbereich fallen. Mit anderen Worten, es ist keine Option.
Die Richter stellten auch klar, dass die Einziehung durch die URSSAF kein Zufall ist: Dies bedeutet, dass Arbeitgeber, die nicht zahlen, denselben Sanktionen ausgesetzt sind wie bei Sozialversicherungsbeiträgen (Verzugszuschläge, Vollstreckungsmaßnahmen). Vorsicht jedoch: Die Entscheidung betrifft nur Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern oder communauté urbaines mit derselben Schwelle. Wenn Sie sich in einer kleinen ländlichen Gemeinde befinden, gilt dieser Beitrag nicht.
Was nur wenige wissen, ist, dass diese Entscheidung eine bereits seit mehreren Jahren bestehende Praxis bestätigt hat. Aber sie beendete eine rechtliche Unsicherheit: Einige Arbeitgeber fochten die Rechtmäßigkeit des Versement transport an, indem sie argumentierten, es handele sich um eine versteckte Steuer. Die Cour de cassation entschied: Es ist ein obligatorischer Beitrag, gerechtfertigt durch das Allgemeininteresse der Finanzierung des Verkehrs.
Was das für Sie konkret ändert
Wenn Sie ein Arbeitgeber (Unternehmer, Handwerker, Kaufmann) sind und mehr als 9 Arbeitnehmer beschäftigen, müssen Sie prüfen, ob Ihre Gemeinde oder communauté urbaine den Versement transport eingeführt hat. Der Satz kann zwischen 0,55 % und 2,95 % der Lohnsumme liegen. Für ein Unternehmen mit 12 Arbeitnehmern kann der Betrag mehrere tausend Euro pro Jahr betragen. Für ein kleines Unternehmen kann dies schwer wiegen.
Wenn Sie Eigentümer-Vermieter sind, betrifft Sie diese Entscheidung nicht direkt, es sei denn, Sie vermieten gewerblich genutzte Räume. Denn der Versement transport wird vom Arbeitgeber geschuldet, nicht vom Eigentümer. Aber Vorsicht: Wenn Sie Eigentümer eines Bürogebäudes sind und Ihr Mieter ein Unternehmen ist, muss dieses den Versement transport zahlen, was indirekt seine Miete erhöhen kann.
Für Mieter ändert sich nichts: Sie sind nicht abgabepflichtig. Aber wenn Sie Arbeitnehmer sind, wissen Sie, dass der Versement transport nicht von Ihrem Gehalt abgezogen werden kann. Er geht ausschließlich zu Lasten des Arbeitgebers.
Schließlich, wenn Sie Miteigentümer eines Gebäudes mit Gewerberäumen sind, ist die Eigentümergemeinschaft nicht abgabepflichtig, aber jedes mietende Unternehmen muss seinen eigenen Versement transport anmelden und zahlen.
Vier Ratschläge, um solche Streitigkeiten zu vermeiden
- Überprüfen Sie die Einwohnerzahl Ihrer Gemeinde: Besuchen Sie die Website der URSSAF oder Ihrer communauté urbaine. Wenn Ihre Gemeinde weniger als 20.000 Einwohner hat, gilt der Versement transport nicht, es sei denn, eine communauté urbaine hat ihn eingeführt.
- Berechnen Sie Ihre Belegschaft genau: Die Schwelle von 9 Arbeitnehmern wird am 1. Januar eines jeden Jahres bewertet. Wenn Sie im Januar 10 Arbeitnehmer haben, sind Sie für das gesamte Jahr abgabepflichtig, auch wenn Sie die restliche Zeit nur 8 haben.
- Melden und zahlen Sie rechtzeitig: Der Versement transport wird von der URSSAF über die déclaration sociale nominative (DSN) eingezogen. Eine Verspätung führt zu Zuschlägen von 5 % bis 10 %.
- Konsultieren Sie einen Fachanwalt, wenn Sie anfechten möchten: Eine Anfechtung vor dem tribunal judiciaire ist möglich, aber die Erfolgsaussichten sind gering, da die Rechtsprechung gefestigt ist.

