Referenzentscheidung: cc • Nr. 09-71.464 • 2010-11-04 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Verstößt gegen die Artikel L. 231-2 und R. 231-4 des Code de la construction et de l'habitation (Bau- und Wohnungsgesetzbuch) in Verbindung mit dem Arrêté vom 27. November 1991, ein Berufungsgericht, das einen Bauherrn verurteilt, an den Erbauer eines Einfamilienhauses mit Planlieferung einen Betrag zu zahlen, der den Kosten für Arbeiten entspricht, die nicht im vereinbarten Preis enthalten sind, ohne festzustellen, dass die Leistungsbeschreibung eine handschriftliche, unterschriebene Erklärung des Bauherrn enthält, in der er die Kosten dieser Arbeiten präzisiert und akzeptiert.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45€ mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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