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Wer aufgrund einer mündlichen Vereinbarung
Droit Immobilier

Wer aufgrund einer mündlichen Vereinbarung

📅 Entscheidung vom 05 November 2009🔄 Updated on 10 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 8 Aufrufe📖 2 Min. Lesezeit

Wer aufgrund einer mündlichen Vereinbarung mit dem Eigentümer eines Hauses sich verpflichtet, die Kosten für den Ausbau des Kellers zu übernehmen, im Gegenzug für die Zusage des Eigentümers, ihm ein Nutzungs- und Wohnrecht an den so ausgebauten Räumen einzuräumen, und das Risiko eingeht, diese Finanzierung allein auf der Grundlage dieser Vereinbarung zu tragen, kann deren Erstattung nicht nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung verlangen.

Referenzentscheidung: cc • Nr. 08-16.497 • 2009-11-05 • Entscheidung einsehen →

Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.

Die Situation

Wer aufgrund einer mündlichen Vereinbarung mit dem Eigentümer eines Hauses sich verpflichtet, die Kosten für den Ausbau des Kellers zu übernehmen, im Gegenzug für die Zusage des Eigentümers, ihm ein Nutzungs- und Wohnrecht an den so ausgebauten Räumen einzuräumen, und das Risiko eingeht, diese Finanzierung allein auf der Grundlage dieser Vereinbarung zu tragen, kann deren Erstattung nicht nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung verlangen.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein.
  • Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben).
  • Seien Sie vorausschauend: Eine vorbeugende Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit.

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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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Rechtliche Informationen

  • Nummer: 08-16.497
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 05 November 2009

Schlüsselwörter

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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Haftungsausschluss: Die auf dieser Website präsentierten Analysen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine persönliche Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

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